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In Lebensmittelbetrieben ist absolute Hygiene sicherzustellen. Hierzu schreibt
die Lebensmittelhygieneverordung (LMHV) allen Betrieben, die mit Herstellung,
Lagerung, Transport, Verarbeitung oder Verkauf von Lebensmitteln zu tun haben,
Eigenkontrollen vor. Erkrankungen, die nach dem Verzehr kontaminierter Lebensmittel
eintreten könnten, sollen durch diese Kontrollen vermieden werden.
Die Schädlingsbekämpfung ist ein äußerst wichtiger Bestandteil im Kontrollsystem
nach HACCP. Wir gehen hierbei nach folgenden Grundsätzen vor:
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Gefährdungsanalyse (HA): Ermittlung und Bewertung des Gefahrenpotentials
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Festlegung kritischer Kontrollpunkte (CCP)
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Überwachung der kritischen Kontrollpunkte (Monitoring)
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Festlegung von Grenzwerten
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Festlegung eventuell erforderlicher Korrekturmaßnahmen
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Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen als Nachweis der
gesetzlich vorgeschriebenen Eingenkontrollen
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