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Gesetze und Verordnungen |
Hier haben wir für Sie einige Links zu Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt die mit dem Thema Schädlingsbekämpfung in Verbindung stehen.
- Tierschutzgesetz (TierSchG) - § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) - § 1 Zweck dieses Gesetzes ist, Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen...
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz lebender Tier- und Pflanzenarten
- Bundesjagtgesetz (BJagtG)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass...
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) - Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
- Gefahrstoffverordung (GefStoffV) - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
- Chemikaliengesetz (ChemG) - Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
- Geprüfte und anerkannte nach § 10c Bundes-Seuchengesetz - Bekanntmachung der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 10c Bundes-Seuchengesetz
- Geprüfte und anerkannte nach § 18 Infektionsschutzgesetz - Bekanntmachung eines Nachtrags der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach § 18 Infektionsschutzgesetz
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